Frauenleben in Farge-Rekum (18. bis 20. Jahrhundert)

Die Ausstellung im Kahnschifferhaus, Unterm Berg 31, war am 5, 6 und 7. September 2015 zu besichtigen.
„Wir wollten mit unserer Ausstellung zeigen, dass in der von Männern dominierten Welt von jeher ohne Frauen nichts funktioniert hätte. Die Frauen haben den Laden geschmissen, wenn die Männer nicht da waren“, erklärte Arendt Wessels zu der Foto-Präsentation „Frauenleben in Farge-Rekum“, die er im Kahnschifferhaus gemeinsam mit Doris Gräfing zusammengestellt hatte.
Die Fotos und Originaldokumente stammen aus dem reichhaltigen Archiv des Vereins. Sie dokumentieren das Leben von Frauen in Farge-Rekum.
In der Vergangenheit seien die Männer stets höher eingeschätzt worden, so Wessels.
„Sie verdienten das Geld und die männlichen Nachkommen erbten Haus und Hof. Die Mädchen und Frauen wurden auf den Haushalt beschränkt.“ In der oft einklassigen Schule hätten oft gering qualifizierte Schulmeister für ein spärliches Schulgeld Religion, Lesen und Schreiben unterrichtet, gegen Aufpreis auch Rechnen. „Danach fuhren die Jungen zur See oder lernten einen Beruf an Land.“
Die meist ungelernten und oft auch ungebildeten Mädchen mussten sich als Magd verdingen oder als sogenannte Stütze in Stellung gehen. In einem handschriftlichen „Ehe-Contract“ von 1844 kann der Besucher nachlesen, dass die Frau keine Rechte hatte und doch alles machen musste. Sie war nicht geschäftsfähig. Selbst Lehrerinnen durften (laut einem 1880 erstellten „Lehrerinnenzölibat“) nach ihrer Hochzeit den Beruf nicht mehr ausüben. „Sie verloren den Beamtenstatus und alle daraus resultierenden Rechte“.
Die Männer seien der Auffassung gewesen, man könne nur eins richtig machen: entweder den Haushalt oder die Arbeit.
Auf vielen Fotos sind nur die Frauen und die Kinder vor dem Haus abgelichtet. Die Männer waren auf See oder arbeiteten auf dem Feld. Die Familien waren kinderreich. Neun Kinder waren der Normalfall, zwölf keine Seltenheit. Doch die Kindersterblichkeit war groß. Auch viele Frauen verstarben früh, oftmals im Kindbett. Der Witwer fand häufig bereits nach wenigen Monaten eine neue Frau. Starb der Mann vor der Frau, wurde den Kindern ein Vormund zugeordnet. Auf größeren Höfen wurde ein Verwalter eingesetzt. Die Frau durfte weder Verträge noch Urkunden unterschreiben. Das war noch bis ins beginnende 20.Jahrhundert allein Sache der Männer.
Die Frauen waren ganz auf die Hausarbeit und die Erziehung der Kinder beschränkt. Wenn im Spätherbst das Schwein geschlachtet wurde, verarbeitete die Frau das Fleisch. Sie backte Brot, wusch die Wäsche, kümmerte sich um den Kellervorrat im Winter, spann und webte die Wolle und Leinen. Den Umgang mit dem Geld erledigte der Mann. War er nicht da, kaufte die Frau beim Bäcker und Schlachter, beim Schuster und Müller ein und ließ bei ihm anschreiben. Auf einem Anschreibe Zettel aus dem Jahre 1913 stehen von April bis Dezember alle Artikel, die geliefert wurden.
Wenn die Seeleute und Kahnschiffer zur Winterpause heimkamen, bezahlten sie auch die Rechnungen“.
Zugleich konnten sie die Frauen kontrollieren und nachprüfen, was sie gekauft hatten.
Zu Beginn des industriellen Zeitalters waren in der Steingutfabrik Witteburg, bei Dewers, bei der Bremer Vulkan-Werft oder der Bremen-Vegesacker Fischereigesellschaft ausschließlich Männer beschäftigt. Die schwere körperliche Arbeit meinte man nur ihnen zumuten zu können. Doch während des 1. Weltkriegs, als die Männer eingezogen waren, wurden zunehmend auch Frauen eingestellt, um die Produktion aufrecht zu erhalten. Sie arbeiteten in der Fliesenherstellung, wuchteten schwere Wollwickel in der Wollkämmerei oder flickten Netze in der Heringsfischerei. Alles auf den Fotos dokumentiert. Da sieht man auch Frauen bei der Feldarbeit. Gebückt stoppeln sie Kartoffeln, bündeln Getreidegarben oder melken eine Kuh. Trotzdem musste eine Frau noch bis 1958 ihren Ehemann um Erlaubnis bitten, wenn sie eine bezahlte Tätigkeit aufnehmen wollte. Und der Mann konnte über ihren Kopf hinweg das Arbeitsverhältnis fristlos kündigen.
Die Versorgung der Alten wurde in Verträgen geregelt. In einem vom Amtsgericht Blumenthal genehmigten Vertrag von 1838 werden die Nachkommen verpflichtet, „die übergebenden Eltern mit allen erforderlichen Lebensbedürfnissen jeder Art gehörig zu versorgen“. Sie hatten Anspruch auf einen Notgroschen, eine bewohnbare Stube, Kleidung und Wäsche, Essen und Trinken sowie Pflege bei Krankheit. Die Alten ihrerseits mussten „nach Kräften auf der Stelle und zum Besten der jungen Leute“ noch mitarbeiten. Und so sieht man Oma Schulken, eine betagte Frau, auf einem Foto um 1920 beim Holzhacken.

Die Norddeutsche 5.9.2015